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Stickstoffdüngemittel

Stickstoff ist für das Wachstum vom Pflanzen ein unabdingbarer Nährstoff. Fehlt dieser Nährstoff in der landwirtschaftlichen Produktion, kann dies enorme bzw. Ernteausfälle bis zu 50% zur Folge haben; sei dies für die inländische Futtermittelproduktion (Raufutter) oder für die menschliche Nahrungsmittelproduktion (Getreide, Gemüse, Früchte, etc.).

Mit den Stickstoffdüngemitteln wird den Böden – unter Berücksichtigung des natürlich vorhandenen Stickstoffs in der Umwelt und den Hofdüngern – genau diejenige Menge Stickstoff zugeführt, welche den Böden während des Pflanzenwachstums entzogen wird. Konkret werden der Natur sowohl aus ökologischen, als auch aus ökonomischen Überlegungen, nur diejenige Menge Stickstoff zurückgegeben, welche die Pflanzen für das Wachstum unabdingbar benötigen. Gestützt auf Studien der Düngerbranche zur Erhöhung der Stickstoffeffizienz und der von der Wirtschaft unterstützenden Ökologisierung wird der Einsatz von Stickstoffdüngemitteln möglichst tief gehalten.

Pflichtlagerhaltung von Stickstoffdüngemitteln

Importeure und Hersteller von Stickstoffdüngemitteln sind auf Grund der Lebensnotwendigkeit dieser Düngemittel nach dem Landesversorgungsgesetz (LVG) und den dazugehörigen staatlichen Verordnungsbestimmungen zur obligatorischen Pflichtlagerhaltung verpflichtet.
Konkret müssen die von Gesetzes wegen verpflichteten Importeure und Hersteller einen Anteil, gemessen an ihrem Marktanteil, als Pflichtlager stetig an Lager halten. Mit dieser staatlichen Massnahme ist sichergestellt, dass die schweizerische Volkswirtschaft bzw. Landwirtschaft in einer Krisensituation stets über genügend Stickstoffdüngemittel verfügt, um mindestens eine Ernte mit dem notwendigen Stickstoff versorgen zu können.

Phosphatdünger und Kalidünger

Wie Stickstoff sind auch die Nährstoffe Phosphor (P2O5) und Kali (K2O), in der Pflanzenproduktion wichtig. Diese beiden Nährstoffe sind von der gesetzlichen Lagerpflicht befreit, da man davon ausgeht, dass die Bodenreserven für die Sicherstellung einer Ernte genügen.