Erstinverkehrbringer
Wer stickstoffhaltige Düngemittel im Zollinland (Schweiz Fürstentum / Liechtenstein) in Verkehr bringt, muss in Anlehnung an Art. 3 der Düngerpflichtlagerverordnung unverzüglich und unaufgefordert die Genossenschaft Agricura davon in Kenntnis setzen.
Ihre Deklaration können Sie untenstehend herunterladen, erfassen und uns per E-Mail agricura@awo.ch per Fax oder per Post zustellen.
Die Agricura wird Ihnen dann den geschuldeten Garantiefonds in Rechnung stellen (CHF 30.- pro Tonne Rein-Stickstoff).
Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik Rechtsgrundlagen.