Düngereinfuhr
Wer stickstoffhaltige Düngemittel im Zollinland (Schweiz Fürstentum Liechtenstein) in Verkehr bringt, muss gemäss Düngemittelverordnung Art. 3 unverzüglich und unaufgefordert die Genossenschaft Agricura davon in Kenntnis setzten.
Ihre Deklaration können Sie hier (Excel-Datei) erfassen und uns per E-Mail agricura@awo.ch per Fax oder per Post zustellen.
Die Agricura wird Ihnen dann den geschuldeten Garantiefonds in Rechnung stellen (CHF 30.- pro Tonne Rein-Stickstoff).