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Düngereinfuhr

Wer stickstoffhaltige Düngemittel im Zollinland (Schweiz Fürstentum Liechtenstein) in Verkehr bringt, muss gemäss Düngemittelverordnung Art. 3 unverzüglich und unaufgefordert die Genossenschaft Agricura davon in Kenntnis setzten.

Ihre Deklaration können Sie hier (Excel-Datei) erfassen und uns per E-Mail agricura@awo.ch per Fax oder per Post zustellen.

Die Agricura wird Ihnen dann den geschuldeten Garantiefonds in Rechnung stellen (CHF 30.- pro Tonne Rein-Stickstoff).