Erstinverkehrbringer
Gemäss der Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Dünger (Düngerpflichtlagerverordnung) muss der Agricura Genossenschaft (Agricura) eine Meldung, über die im Inland zum ersten Mail in Verkehr gebrachten Stickstoffdüngemittel unterbreitet werden. Auf den entsprechenden Inverkehrbringungsmengen erhebt die Agricura gemäss Landesversorgungsgesetz (LVG) einen Garantiefondsbeitrag.
Der Garantiefondsbeitragssatz wird so bemessen, dass die nötigen Mittel vorhanden sind, um die Verpflichtungen des Garantiefonds gemäss der Verordnung über die wirtschaftliche Landesversorgung (VWLV), den Statuten und dem Reglement zu decken.
Das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) hat eine Erhöhung des Garantiefondsbeitragssatzes per 1. Mai 2026 von CHF 30.00 pro Tonne Rein-N auf CHF 45.00 pro Tonne Rein-N genehmigt.
Ihre Deklaration können Sie herunterladen, erfassen und uns per E-Mail agricura@awo.ch per Fax oder per Post zustellen.
Die Agricura wird Ihnen dann den geschuldeten Garantiefondsbeitrag in Rechnung stellen.
Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik Rechtsgrundlagen.