Stickstoffdüngemittel
Stickstoff ist für das Wachstum von Pflanzen
ein unabdingbarer Nährstoff. Fehlt dieser Nährstoff in der landwirtschaftlichen
Produktion, kann dies Ernteausfälle bis zu 50% zur Folge haben. Dies gilt
sowohl für die inländische Futtermittelproduktion (Raufutter) als auch für die
Grundnahrungs-mittelproduktion (Getreide, Gemüse, Früchte).
Pflichtlagerhaltung von
Stickstoffdüngemitteln
Wegen der Lebenswichtigkeit der
Stickstoffdüngemittel sind diese der obligatorischen Pflichtlagerhaltung gemäss
Landesversorgungsgesetz (LVG) unterstellt. Demnach sind Importeure und
Hersteller verpflichtet, ständig einen ihrem Marktanteil entsprechenden Vorrat
an Lager zuhalten.